Zur allgemeinen Information über die inzwischen vom Verein erarbeitete Verfahrensweise hinsichtlich der eingeschränkten Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab dem 04.05.2020 wird im Folgenden der Text aus dem aktuellen Mitgliederrundschreiben veröffentlicht.
Liebe Mitglieder des TC Optimus Erfurt e.V.,
Der Verein gibt hiermit bekannt, dass ab dem 4. Mai 2020 der Trainingsbetrieb unter den folgenden Voraussetzungen ermöglicht wird:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Sportanlage ohne einen vorab mit dem Verein abgestimmten konkreten Spieltermin nicht möglich ist. Der Verein erstellt dazu einen Belegungsplan. Neben den in dem Belegungsplan festgelegten Trainingszeiten für die Punktspiel-Mannschaften ist es natürlich allen Vereinsmitgliedern möglich, Spielzeiten zu erhalten. Bis auf Weiteres ist unser Vereinsvorsitzender Bert Heppner für die Vergabe der konkreten Spieltermine verantwortlich. Er ist unter Tel.: 0172 8067480 zu erreichen.
Darüber hinaus gelten für die Benutzung der Sportanlage des Vereins folgende Vorschriften:
- Sportlerinnen und Sportler, welche Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen, sind von der Benutzung der Sportanlage ausgeschlossen.
- Sportlerinnen und Sportler, welche Erkältungssymptome aufweisen, sind von der Benutzung der Sportanlage ausgeschlossen.
- Die Sportlerinnen und Sportler halten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstandhalten sowie Husten- und Niesetikette ein – siehe dazu auch das unter diesem Link zur Verfügung gestellte Informationsblatt https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/corona/200306_BZgA_Atemwegsinfektion-Hygiene_schuetzt_DE.pdf und die Aushänge auf dem Vereinsgelände).
- Erlaubt ist das Einzelspiel von zwei Personen. Doppelspiele sind untersagt.
- Erlaubt ist die Benutzung durch Mitglieder des Vereins, Gastspielern ist der Zugang zum Trainingsbetrieb untersagt.
- Der Aufenthalt auf der Tennisanlage mit Ausnahme der unmittelbaren Vor- und Nachbereitung des Tennistrainings und für den Trainingsbetrieb ist nicht gestattet.
- Die Abstandsregelungen zur Infektionsvermeidung (1,5 m bis 2,0 m) sind durch die Sportler einzuhalten (Verzicht auf direkten Kontakt, z.B. Handshake).
- Der Verein veranlasst die Einrichtung und Betrieb der Tennisplätze unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen (Mindestabstand Spielerbänke, tägliche Leerung der Abfallbehältnisse, Desinfektion von Spielerbänken und Türklinken).
- Die Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräume des Clubhauses bleiben geschlossen.
- Die Toiletten sind geöffnet. In den Toiletten werden Papierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung
gestellt. - Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und Feste sind untersagt.
- Spielerinnen und Spieler verpflichten sich im Vorfeld des Trainingsbetriebs schriftlich zur Einhaltung der o.g. Regelungen.
- Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Regelungen führen zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb. Hierzu sind die Berechtigten des Vereins (Vorstand und von ihm ernannte Mitglieder) ermächtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Sportlerin/den Sportler von der Anlage zu verweisen.
Alle o.g. Aussagen/Regelungen gelten bis zu deren Widerruf und unter dem Vorbehalt, dass durch das Land Thüringen oder die Stadt Erfurt keine strengeren Regelungen getroffen werden.