Umsetzung Corona-Sonderverordnung ab 02.11.2020

Im Folgenden werden vor dem Hintergrund der ab dem 02.11.2020 wieder verschärften pandemiebedingten Einschränkungen Auszüge aus dem aktuellen Mitgliederrundschreiben veröffentlicht:

Die Thüringer Landesregierung hat mit Wirkung vom 2. November 2020 die neue Corona-Sonderverordnung in Kraft gesetzt (https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung).
Diese neue Verordnung hat auch Auswirkungen auf unseren Sport und unseren Verein. Von den in der Verordnung festgelegten Beschränkungen im Amateur- und Freizeitsport sind ausgenommen: Der Individualsport ohne Körperkontakt, insbesondere dabei auch Tennis zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Derzeit geht der DTB davon aus, dass Einzelspiele beim Tennis sowie Doppel, bei denen auf jeder Seite des Feldes nur ein Haushalt auf dem Platz steht, erlaubt sind.
Der Verein legt deshalb bis auf Weiteres die folgenden Verfahrensweise fest:

Erwachsene:

So lange das Wetter es zulässt, stellt der Verein die Vereinsanlage den Mitgliedern zur Verfügung. Es kann individuell Einzel auf unseren Plätzen gespielt werden, Doppel nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf einer Platzseite. Die erwachsenen Vereinsmitglieder organisieren sich hierbei selbstständig und sprechen sich entsprechend untereinander ab.

Darüber hinaus gilt Folgendes:

  • Bei starkem Andrang bitte nur höchstens 1h 20 min spielen. (Spielzeit entspricht der Lichtzeit).
  • Personen, die nicht mehr oder in Schichten arbeiten, sollten die Anlage möglichst vormittags oder mittags nutzen.
  • Bitte das jeweilige Spielen in das dafür vorgesehene ausliegende Buch eintragen. (Name, Vorname, Datum, Spielzeit)
  • Clubhaus, Clubraum, Umkleideräume und Nebenräume bleiben geschlossen, Toiletten sind geöffnet, so lange das Clubhaus geöffnet ist.
  • Umkleiden und Duschen auf dem Vereinsgelände sind nicht möglich.
  • Bitte verwendet das zur Verfügung stehende Desinfizierungsmittel.
  • Wenn alle Plätze belegt sind, muss die Anlage unverzüglich wieder verlassen werden, ein Abwarten auf einen freien Platz ist auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt (bitte in solchen Fällen nach der nächsten freien Zeit erkundigen).
  • Nichtmitglieder müssen sich bei Bert Heppner oder Reinert Langer erkundigen, ob sie spielen dürfen.
  • Der organisierte Trainings- und Spielbetrieb im Sportpark Johannesplatz und TTV findet bis auf Weiteres nicht statt.

Kinder und Jugendliche

  •  Auch den Kindern und Jugendlichen ermöglichen wir das Individualtraining am Nachmittag zu den gewohnten Zeiten.
  • Der Verein stellt hierfür zu bestimmten Zeiten die Plätze zur Verfügung. (täglich 15 – 18 Uhr bis zu 4 Plätze), die Tennisschule stellt die Trainingsmittel zur Verfügung. (Bälle, Schläger, Kleinfeldnetze usw.).
  • Die Tennisschule stellt für die Trainingszeiten eine Aufsichtsperson zur Verfügung.
  • Es darf Einzel gespielt werden, Doppel nur mit Mitgliedern aus dem gleichen Hausstand auf einer Platzhälfte.
  • Eltern können mit ihren Kindern (unter 14 Jahre) auf Anfrage trainieren (bitte dazu Bert Heppner kontaktieren).
  • Bei Überbelegung der Tennisanlage werden neue Trainingszeiten besprochen und die Tennisanlage muss unverzüglich verlassen werden.

Kurse für Studierende:

  • Studierendenkurse finden bis auf Weiteres nicht statt. Einzelpersonen können sich an Bert Heppner wenden.
  • Torsten Saupe bleibt in Kontakt mit der Uni und gegebenenfalls mit den Studierenden.

Der Verein benennt als Corona-Beauftragte: Reinert Langer und Bert Heppner

Da die neue Verordnung zunächst für den gesamten Monat November gilt, haben die o.g. Regelungen im Verein ebenfalls mindestens diese Geltungsdauer. Der Verein wird euch bei Neuigkeiten informieren.

Veröffentlicht in News.