Satzungsänderung zur Konkretisierung des Vereinsaustrittsverfahrens

Liebe Mitglieder des TC Optimus Erfurt e.V.,

durch Beschluss unserer Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2017 wurde die Satzung des TC Optimus Erfurt e.V. geändert. Diese Satzungsänderung erfolgte aufgrund von immer wieder aufgetretenen Irritationen über die Form des Vereinsaustritts und über den Zeitpunkt der Wirksamkeit eines solchen Austritts.

Deshalb wurde die Vereinssatzung dahingehend geändert, dass ein Austritt aus dem Verein einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands zu erklären ist. Dabei reicht auch eine Mail an den TC Optimus Erfurt aus, eine mündliche Erklärung gegenüber dem Verein reicht aber in keinem Falle aus.

Ein Vereinsaustritt ist ab sofort nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. Das heißt also, dass ein Vereinsaustritt entweder mit Wirkung zum 30. Juni oder mit Wirkung zum 31. Dezember eines Jahres möglich ist. Für einen Vereinsaustritt zum 30. Juni eines Jahres muss die Kündigung bis zum 31. Mai des Jahres beim Verein eingegangen sein. Für einen Vereinsaustritt zum 31. Dezember eines Jahres muss die Kündigung bis zum 30. November des Jahres beim Verein eingegangen sein.

Die aktuelle Fassung der Vereinssatzung findet ihr hier.

Euer Vorstand des TC Optimus Erfurt e.V

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